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   BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89   

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BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89 (https://dejure.org/1991,2120)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89 (https://dejure.org/1991,2120)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1991 - 9a/9 RVg 5/89 (https://dejure.org/1991,2120)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch - Gewaltopfer - Versorgungsträger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsanspruch der vorleistenden Krankenkasse bei Versagung der Leistungen nach dem OEG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 68, 248
  • NJW 1992, 781
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVg 2/81

    Versagung von Entschädigung - Rechtswidriger Angriff - Notwehr - Geldbote

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Ist jedoch ein solcher Antrag einmal gestellt, darf ihn die Krankenkasse (KK) weiterverfolgen (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 55; USK 82124; BSGE 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).

    Dies kann schon in dem Verfahren zwischen dem Geschädigten und der Versorgungsverwaltung geschehen, soweit die Krankenkasse hieran, was nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB X geboten ist, beteiligt wird (vgl BSGE 52, 281, 283 und USK 82124).

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81

    Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter -

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Deshalb braucht der Senat auch nicht abschließend darüber zu befinden, ob das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht des Geschädigten, das § 2 Abs. 2 Opferentschädigungsgesetz (OEG) nicht ausdrücklich erwähnt, schon deshalb vom Gesetzestext umfaßt ist, weil dem Geschädigten nur "das ihm Mögliche", also das ihm Zumutbare abverlangt wird (vgl zu derartigen Abwägungen BVerwGE 36, 53, 59 f; 67, 163 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 112/81]mit Anm Rüfner in JuS 1984, 680; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 436.45 UVG Nr. 1 und BGH DÖV 1959, 946).
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 44/75

    Verletzung von Auskunftspflichten - Sozialgerichtsbarkeit - Krankenkassenmitglied

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Insoweit nimmt der Senat auf die Entscheidung des BSG vom 10. November 1977 (BSGE 45, 119 = SozR 2200 § 1542 Nr. 1) Bezug, die auch nach der Neuregelung des Schadensersatzes in §§ 115, 116 SGB X unverändert weiter gilt.
  • BVerwG, 03.09.1970 - II C 130.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Deshalb braucht der Senat auch nicht abschließend darüber zu befinden, ob das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht des Geschädigten, das § 2 Abs. 2 Opferentschädigungsgesetz (OEG) nicht ausdrücklich erwähnt, schon deshalb vom Gesetzestext umfaßt ist, weil dem Geschädigten nur "das ihm Mögliche", also das ihm Zumutbare abverlangt wird (vgl zu derartigen Abwägungen BVerwGE 36, 53, 59 f; 67, 163 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 112/81]mit Anm Rüfner in JuS 1984, 680; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 436.45 UVG Nr. 1 und BGH DÖV 1959, 946).
  • BSG, 18.04.1975 - 12 RK 10/73
    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Mangels Zustellung des Widerspruchsbescheids wäre daher die Klägerin noch befugt, die früher der Beigeladenen erteilten Bescheide insoweit anzufechten, als dies für eine erfolgreiche Klage erforderlich sein sollte; die Klagefrist (§§ 87, 85 Abs. 3 SGG) ist nicht gelaufen (vgl Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz (SGG) mit Erläuterungen, 3. Aufl § 87 RdNr 3 unter Bezugnahme auf BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 und BSGE 37, 28 = SozR Nr. 3 zu § 658 RVO).
  • BSG, 23.02.1987 - 9a RVg 1/85

    Erstattung von Heilbehandlungskosten - Versorgungsverwaltung -

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Zwar kann eine Krankenkasse (KK) ohne den Antrag des Opfers ihren Erstattungsanspruch nicht verfolgen (BSGE 61, 180, 181 = SozR 3100 § 19 Nr. 17 und BSGE 63, 204, 206 = SozR 3100 § 19 Nr. 19).
  • BSG, 11.12.1973 - 2 RU 114/71

    Begriff des Unternehmers - Anschlussrevision - Unzulässige Klage -

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Mangels Zustellung des Widerspruchsbescheids wäre daher die Klägerin noch befugt, die früher der Beigeladenen erteilten Bescheide insoweit anzufechten, als dies für eine erfolgreiche Klage erforderlich sein sollte; die Klagefrist (§§ 87, 85 Abs. 3 SGG) ist nicht gelaufen (vgl Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz (SGG) mit Erläuterungen, 3. Aufl § 87 RdNr 3 unter Bezugnahme auf BSGE 39, 223 = SozR 2200 § 172 Nr. 2 und BSGE 37, 28 = SozR Nr. 3 zu § 658 RVO).
  • BSG, 01.03.1984 - 9a RVg 1/82

    Familienkrankenhilfe - Gewaltopferentschädigung - Heilbehandlungskosten

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Ist jedoch ein solcher Antrag einmal gestellt, darf ihn die Krankenkasse (KK) weiterverfolgen (BSG SozR 2200 § 205 Nr. 55; USK 82124; BSGE 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3).
  • BGH, 20.10.1958 - III ZR 121/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BSG, 24.04.1991 - 9a/9 RVg 5/89
    Deshalb braucht der Senat auch nicht abschließend darüber zu befinden, ob das strafprozessuale Zeugnisverweigerungsrecht des Geschädigten, das § 2 Abs. 2 Opferentschädigungsgesetz (OEG) nicht ausdrücklich erwähnt, schon deshalb vom Gesetzestext umfaßt ist, weil dem Geschädigten nur "das ihm Mögliche", also das ihm Zumutbare abverlangt wird (vgl zu derartigen Abwägungen BVerwGE 36, 53, 59 f; 67, 163 [BVerwG 05.05.1983 - 5 C 112/81]mit Anm Rüfner in JuS 1984, 680; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Buchholz 436.45 UVG Nr. 1 und BGH DÖV 1959, 946).
  • BSG, 06.02.1992 - 12 RK 15/90

    Schwerbeschädigter - Rentner - Krankenversicherung - Kriegsopferversorgung -

    Dem ist der 9. Senat im Urteil vom 17. November 1981 (BSGE 52, 281, 283 = SozR 3800 § 2 Nr. 3) gefolgt; er hat diese Rechtspr ua am 1. März 1984 (SozR 2200 § 205 Nr. 55) und am 24. April 1991 (SozR 3-3100 § 19 Nr. 1) bestätigt.
  • BSG, 16.03.1994 - 9 RV 2/93

    Feststellungsklage - Zulässigkeit - Wehrdienstbeschädigung - berechtigtes

    Wegen der notwendigen Abgrenzung zwischen Versorgungsverwaltung und Krankenkasse ist bereits vor Erbringung der Sachleistungen zu klären, ob es sich um eine Wehrdienstbeschädigung handelt oder nicht; denn diese Abgrenzung setzt die förmliche Anerkennung im Sinne einer rechtlichen Entscheidung über das Versorgungsverhältnis voraus (vgl BSG SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).
  • BSG, 11.03.1998 - B 9 VG 3/96 R

    Gewaltopfer - Heilbehandlungsanspruch - Erstattungsanspruch - Krankenkasse -

    Diese Auffassung des Senats steht nicht in Widerspruch zu seinem Urteil vom 24. April 1991 (BSGE 68, 248 = SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).

    Die damit der Versorgungsverwaltung eröffnete Einwirkungsmöglichkeit entspricht derjenigen, die zur Durchsetzung der für das allgemeine Sozialleistungsrecht geltenden Mitwirkungsobliegenheiten in § 66 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) vorgesehen ist (vgl BSGE 68, 248, 250 f).

  • LSG Bayern, 06.02.2002 - L 18 V 39/99

    Anspruch einer Krankenkasse auf Erstattung von Heilbehandlungskosten; Kein

    Sie wäre nur zu bejahen, wenn dies für eine erfolgreiche Leistungsklage auf Erstattung gem § 19 BVG aF erforderlich wäre (BSG SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).

    So hat das BSG im Urteil vom 24.04.1991 - 9 a/9 RVg 5/89 = SozR 3-3100 § 19 Nr. 1 - nicht abschließend entschieden, ob grundsätzlich eine wirksame Anfechtung des die Versorgung ablehnenden Bescheides notwendig ist, damit die Krankenkasse Erstattung ihrer Aufwendungen verlangen kann.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2003 - L 13 VG 3/01

    Anspruch auf Versorgung; Rückwirkung; Zugunstenantrag

    Eine Krankenkasse ist im Hinblick auf ihren Anspruch auf Erstattung von Heilbehandlungskosten nach § 19 BVG a. F. berechtigt, den Versorgungsanspruch des Geschädigten weiter zu verfolgen und auch die Aufhebung eines dem Erstattungsanspruch entgegenstehenden bestandskräftigen Ablehnungsbescheides nach § 44 SGB X zu beantragen (Anschluss an und Fortführung von BSG vom 17.11.1982 = SozR 3800 § 2 Nr. 3 und vom 24. April 1991 = SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).

    Ist aber ein solcher Antrag einmal gestellt, darf die Krankenkasse den Versorgungsantrag weiterverfolgen und die Aufhebung eines entgegenstehenden Bescheides im eigenen rechtlichen Interesse fordern (BSG vom 17.11.1981, SozR 3800 § 2 Nr. 3; vom 24.04.1991, SozR 3-3100 § 19 Nr. 1).

  • SG Regensburg, 18.09.2018 - S 13 VG 23/17

    Nachweis eines vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffs

    So wird teilweise eine Versagung von Leistungen nach § 2 Abs. 2 OEG unter Bezugnahme auf eine entsprechende Anwendung des § 65 Abs. 3 SGB I verneint, wenn Zeugnisverweigerungsrechte bestehen (vgl. Rademacker in: Knickrehm, Gesamtes Soziales Entschädigungsrecht, § 2 OEG - Rn. 37; explizit offen gelassen durch BSG, Urteil vom 24. April 1991 - 9a/9 RVg 5/89 -, BSGE 68, 248-253).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.05.2014 - L 11 VG 25/12

    Opferentschädigung - Versagung von Leistungen der Heilbehandlung - unverzügliche

    Bei einem Geschädigten, der bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kommt im Regelfall die Versagung von Leistungen der Heilbehandlung nicht in Betracht (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 24. April 1991 - 9a/9 RVg 5/89 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2007 - 12 A 3674/05

    Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises aufgrund des Bekenntnisses des

    Soweit ab Januar 1945 - offenbar zeitnah zum Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen - Personen aus der Abteilung III der Deutschen Volksliste geschlossen in die Anders-Armee ohne individuelle Entscheidungsmöglichkeit eingezogen worden sein sollen, vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Oktober 1991 - 12 A 10893/91 -, NJW 1992, 781 ff., kann hieraus nichts zugunsten des Klägers abgeleitet werden, da der Vater des Klägers bereits deutlich früher, nämlich im Oktober 1944, der polnischen Exilarmee beigetreten ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2003 - L 5/9 V 24/00

    Erstattung von Heilbehandlungskosten durch das Versorgungsamt gegenüber der

    Aufgrund des fehlenden Antrages auf Aufklärung des Sachverhaltes ist es der Klägerin verwehrt, den hier geltend gemachten Erstattungsanspruch zu verfolgen (vgl. BSGE 61, 180; 68, 248 m.w.N. und auch BSG, Urteil vom 26. November 1991, Az.: 9a RV 8/90, USK 91148).
  • SG Karlsruhe, 03.04.1998 - S 4 SB 2105/97

    Zur Anhörung nach § 24 SGB X

    Die Nachholungshandlung muß dem Adressaten der Überraschungsentscheidung ausreichend Gelegenheit geben, durch sein Vorbringen zum entscheidungserheblichen Sachverhalt jedenfalls das letzte Wort der Verwaltung zur Sache zu beeinflussen (BSG 68, 248, 251 f.).
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVg 2/91

    Opferentschädigung - Heilbehandlung - Kostenerstattung - Antrag des Beschädigten

  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 8/90

    Krankenhausbehandlung Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.1996 - L 10 V 138/94

    Opferentschädigung; Gewaltopfer; Opfer; Unbilligkeit; Krankenkasse;

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